Rechnungsstellungspflicht

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  BFG.
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    Muß ich als nicht umsatzsteuerpflichtiger Verein Rechnungen austellen, oder reicht es, wenn die Zahlungseingänge zuordbar sind. Wenn also jemand das Vereinsheim nutzt und anschließend eine Nutzungsgebühr überweist und dies aus der Überweisung hervorgeht?

    hbaumann hbaumann

    Jede Buchung muss belegbar sein. Wenn derjenige, der das Vereinsheim genutzt hat, keine Rechnung benötigt, reicht auch der Zahlungsbeleg aus. Andererseits kann ich nur empfehlen – schon wegen evtl. Schadenersatzforderungen – eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben zu lassen, wo dann auch der Preis enthalten ist.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden BFG

    Danke

    Kein Profilbild vorhanden dctrndoc

    Hallo zusammen,

    ich habe zu diesem Thema noch eine Frage.
    Wenn ich bei einem gemeinnützigen Verein einen Sportkurs besuche, der auf 15 Stunden begrenzt ist und in Summe 135 Euro kostet, ist der Verein dann verpflichtet, mir eine Rechnung über die Summe auszustellen? Ich habe aktuell nur eine Aufforderung zur Überweisung bekommen (kleiner Zettel mit den Bankdaten und der Summe, die überwiesen werden soll). Auf Nachfrage nach einer Rechnung wurde mir jetzt mitgeteilt, dass keine Rechnung ausgestellt werden kann. Ich könnte nach Überweisung noch eine Bestätigung bekommen (was auch immer das bedeuten mag).

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
    Viele Grüße
    D. Schötz

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