Rechnungszahlung nach Anweisung

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 months, 1 week von  Dalicja.
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    Im Verein haben wir einen Mitglied, ehemaliger II Vorstand, der an dem neuen Vorstand immer was aussetzt und zuletzt wollte Zugang zu allen Vereinsunterlagen letztes Jahres.
    Er war am Mitgliederversammlung anwesend und aktiv. Die Unterlagen, die für Alle zu sehen erlaubt sind( Datenschutz) waren für Mitglieder zugänglich, waren auch von 2 Kassenprüffer überprüft und keine Unstimmigkeiten sind festgestellt. Es war dem Speziellen Mitglied „zu wenig Zeit“. Der Vorstand hat seinem Wunsch die Bücher andersmal zu sehen
    nicht zugestimmt. Da hat er schikane Nachrichten an den Arbeitgeber, an Kooperationspartner gesendet. Um das zu stoppen hat Vorstand( ohne Mitgliederversammlung) einen Anwalt involviert. Jetzt kommt die Rechnung. Ich als Schatzmeisterin bekam die Anweisung die Rechnung zu bezahlen. Ich bin nicht sicher, ob ich das machen darf. Unser Bankkonto hat guthaben von ca 5.000,-€, das ausser vielleicht 500 € kommt von Mitgliedsbeiträgen und Schulbeiträgen ( Wir bringen Kindern die Muttersprache bei) . Die Rechnung beträgt – 3.300,00€. Können Sie mir bitte beu der Entscheidung helfen?
    Grüße aus dem Süden 🙂

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