Recht auf Einsicht in das Protokoll der Jahresversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  heho.
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    Hat ein Vereinsmitglied das Recht auf Einsicht in das Protokoll der letzten Mitgliederhauptversammlung. Hintergrund ist, dass Mitglied kann sich nicht erinnern, ob es eine Beschlussfassung über die Erhöhung der Pflichtstundenzahl zu dieser Versammlung gab und ob diese auch als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zur Versammlung aufgeführt war.

    hbaumann hbaumann

    Ein grundsätzliches Recht zur Einsicht in Vereinsunterlagen (also auch Protokolle) besteht nicht. Da es sich hier auch nicht um ein berechtigtes Interesse speziell dieses Mitglieds handelt, ist der Vorstand also nicht dazu verpflichtet.

    Andererseits ist das Protokoll ja kein Geheimnis. Es gibt schließlich nur wieder, was auf der Versammlung beschlossen wurde. Wenn der Vorstand also nichts zu verbergen hat und die Versammlung korrekt abgelaufen ist, könnte man dem Mitglied also zumindest einen Auszug aus dem Protokoll zeigen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden heho

    Danke für dei schelle Antwort

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