Sollte der Verein zahlungsunfähig sein, muss der Vorstand die Insolvenz beantragen. Macht er es nicht, macht er sich strafbar. Falls Sie den Eindruck haben, dass etwas verschleiert werden soll, dann sollten Sie zur nächsten Vorstandssitzung darauf bestehen, dass die entsprechenden Informationen gegeben werden. Bestehen Sie darauf, dass Ihr Antrag in das Protokoll aufgenommen wird, damit nachvollziehbar ist, dass Sie die Situation erkannt haben und reagieren wollten. Weigern sich die beiden dann immer noch, machen Sie sich schadenersatzpflichtig und, wie gesagt, sogar strafbar.
Sie könnten natürlich auch das Finanzamt informieren, um evtl. noch größeren Schaden vom Verein abzuwenden.
H. Baumann