Natürlich können die Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zu Wettkämpfen oder Trainingslagern übernommen werden (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Startgelder). Die Tätigkeiten diesen ja zweifelsfrei der Verwirklichung des gemeinnützigen Vereinszwecks.
Es dürfen aber nur die Kosten erstattet werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit der sportlichen Aktivität stehen. Wenn also auch Freizeitangebote dabei sind, müssen diese rausgerechnet werden. Der Verein kann zwar dafür auch Kosten übernehmen, das fällt aber in den Bereich der Aufmerksamkeiten für Mitglieder und darf den Jahresbetrag von 40 Euro (in einigen Bundesländern 60 Euro) nicht übersteigen.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann