Reparaturen

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    In der Vergangenheit hat es kein Vorstand geschafft einen Lageplan zu erstellen und die Gartentore für die Wege zu erneuern. Die Gartentore (alle aus Holz) sind teilweise zerfallen und wurden mit Draht zusammengehalten. Im Sommer habe ich mich entschlossen die Tore als Vorsitzender zu reparieren und teilweise zu ersetzen. Hierzu habe ich eine Vorstandssitzung einberufen und diese Situation mit den Vorstandsmitgliedern besprochen. Da sich niemand für die Reparatur und ersetzen gefunden hat, habe ich die Aufgabe übernommen.

    Jetzt werfen mir die Mitglieder vor, ich hätte sie vorher über die Ausbesserung, Erneuerung fragen müssen. Wie albern ist das denn. Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht wonach der Verein seine Wege möglichst in den Zustand versetzen soll, dass dritten nichts passiert. Weiterhin fehlt ein Lageplan der im Notfall z. B. bei Unfall einen Krankenwagen die Richtung angibt bzw. die Gartennummer anzeigt.

    Das Anbringen eines Lageplan ist jedoch nicht möglich, da keine Schaukästen vorhanden sind. Auch hierzu habe ich mich entschlossen für den Verein zwei Schaukästen zu bauen. Aus meiner Sicht müssen die Kästen vorhanden sein. Auch hier hätte ich angeblich die Mitglieder fragen müssen. Aus meiner Sicht zählt das jedoch auch zur Verkehrssicherungspflicht, da ein Lageplan im Notfall Leben Retten kann.

    Als Vorsitzender bin ich aus meiner Sicht verpflichtet die Gartentore zu erneuern und Schaukästen zur Verfügung zu stellen. In der Vorstandssitzung wurde darüber gesprochen und keiner hat nein gesagt. Es wurde jedoch auch nicht beschlossen es waren sich alle einig. Im Protokoll steht: Die Gartentore müssen erneuert werden.

    Muss ich tatsächlich bei jeder Reparatur eine MV einberufen und kann man mich Jetzt für die von mir selbst durchgeführten Reparaturen haftbar machen? Für Reparaturen ist doch der Vorsitzende bzw. der Vorstand gewählt wurden. In der Satzung steht hierzu nichts, demnach gehe ich davon aus, das die Entscheidung beim 1. Vorsitzenden liegt.

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