Rücklagenbildung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Schlaumeier

    Hier „Freie Rücklage““.
    Wir haben ausreichende Mittel in der Kasse und wollen die freien Rücklage auffüllen. Wir wollen mehr als die gesetzliche Höhe zurücklegen – ist das möglich ?“

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine freie Rücklage darf 30% der Umsätze der Vermögensverwaltung und nur 10% der sonstigen Einnahmen nicht übersteigen. Anderenfalls läge ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor.

    Will der Verein allerdings für ein größeres Projekt sparen, kann er eine sog. zweckgebundene Rücklage bilden.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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