Rückstellung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 2 months von  mako.
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    Wir sind ein e. V. mit Gemeinnützigkeit. Wie genau müssen Rückstellungen deklariert werden. Müssen sie auf einem separaten Konto eingezahlt werden? Oder muss die fiktive Summe nur in der Steuerklärung angegeben werden? Für eine Beantwortung wäre ich sehr verbunden.

    hbaumann hbaumann

    Für Rückstellungen bzw. Rücklagen muss man kein eigenes Konto einrichten, kann es aber. Im Jahresabschluss muss diese Summe lediglich als Rücklage mit einer eigenen Kontierung erkennbar sein. Bei einer sog. zweckgebundenen Rücklage muss auch der Grund für das Ansparen genannt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden mako

    Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort.

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