Hallo zusammen,
Anfang Juli sind der 1. und 2. Vorstand gemeinsam zurückgetreten.
Der Kassier sowie Schriftführer, die gem. Satzung zur Vorstandschaft gehören, haben eine außerordentliche Sitzung einberufen.
Am Tag der Neuwahl traf der Kassier zurück, um für das Amt des 1. Vorstands zu kandidieren. In der aoMV wurde per Mehrheitsbeschluss dafür gestimmt, dass der bisherige Schriftführer sein Amt niederlegen soll, da er permanent Mitglieder gegeneinander aufhetzt. Ein weiteres Mitglied lies sich für das Amt des Schriftführers aufstellen und wurde gewählt.
Ein weiteres Mitglied wollte sich zum Kassier aufstellen lassen, der Wahlleiter stimmte dagegen, mit den Worten, dass ein Mitglied im Wahlvorstand sich nicht für ein Amt zur Wahl stellen darf. (Das war die ganzen letzten Jahre nicht so und steht nirgends in der Satzung).
Leider meldete sich kein weiteres Mitglied für das Amt der Wahlleiter gab den Mitgliedern eine Minute Zeit. Es meldete sich kein weiteres Mitglied und er hat die Wahl abgebrochen.
Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht, wurde gesagt, dass ein Mitglied die Zügel in die Hand nehmen soll und per Umlaufverfahren über die Einberufung der Neuwahl abstimmen lässt. Hierbei sind 100% der Stimmen notwendig, geschieht das nicht muss ein Notvorstand einberufen werden. Haftbar gemacht werden soll derjenige, der die Wahl zu unrecht abgebrochen hat.
Nun liegen zwei Nein-Stimmen vor mit dem Hinweis, dass der alte Vorstand haftbar gemacht werden kann, da ein Rücktritt zu Unzeit vorliegt. Der 1. Vorsitzende musste auf Grund Wohnortwechsel ins Ausland und der 2. Vorstand aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten. Die Vorstandschaft wäre gewählt, wenn die Wahl nicht unterbrochen worden wäre.