Rücktritt 1. Vorsitzender

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  hbaumann.
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    unsere erste Vorsitzende ist zurückgetreten. Neuwahlen sind üblicherweise erst im März 2014.
    1. ich nehme an, dass dieser Rücktritt dem zuständigen Gericht gemeldet werden muss?
    2. reicht es, wenn die stellvertretende Vorsitzende die Geschäfte weiterleitet, oder muss ein erster Vorstand kommissarisch eingesetzt werden?
    beide Vorsitzende nach §26 BGB sind laut Satzung zur alleinigen Vertretung berechtigt.

    hbaumann hbaumann

    Jeder vorzeitige Rücktritt muss durch den vertretungsberechtigten Vorstand dem Amtsgericht gemeldet werden.

    Ihr stellv. Vorsitzender könnte bis zur nächsten Wahl die Geschäfte allein führen, da er alleinvertretungsberechtigt ist. Kommissarisch können Vorstandsmitglieder nur tätig werden, wenn die Satzung das ausdrücklich zulässt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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