Rücktritt

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bonnie

    Auf der jahreshauptversammlung trat der gesamte Vorstand zurück. Es wurden einfach ein neuer gewählt ob wohl die Satzung etwas anderes vorsieht, nähmlich ein notvorstand vom amtsgerricht.
    Kann das jetzt angefochten werden ?. Ist die Wahl gültig.?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn die Wahl nicht auf der Einladung stand, wovon ich auf Grund Ihrer Schilderung ausgehe, ist die Wahl ungültig. Sie hätte zwingend auf der Tagesordnung stehen müssen.
    Des weiteren wenn der gesamte BGB26 Vorstand auf der Sitzung zurückgetreten ist, kann dies auch eine Rücktritt zu Unzeit sein, denn nun ist der Verein im Grunde handlungsunfähig. Daher sehen Sie das schon richtig, es hätte, wie ihre Satzung es vorsieht, ein Notvorstand bei Gericht bestellt werden müssen. Dieser hätte dann eine außerordentliche MV einberufen können, um einen regulären Vorstand zu wählen.

    Eine Anfechtung des neu gewählten Vorstandes beim Gericht, würde meines Erachtens nach durch dieses stattgegeben und die Wahl als nichtig deklariert werden.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Ich stimme Tom zu. Wenn die Vorstandswahl nicht angekündigt war, ist sie auch nicht gültig. Der neue Vorstand sollte möglichst bald eine aoMV einberufen, bei der in der Einladung die Neuwahlen angekündigt werden und sich in seinem Amt betätigen lassen. Bis zu dieser Bestätigung ist alles was er als Vorstand macht anfechtbar.

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