Rücktritt als 1. Vorsitzende

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 months, 1 week von  Tom.
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    Hallo,

    Ich bin 1. Vorsitzende einer Kapelle und habe mich vor etlichen Jahren wählen lassen, weil damals schon keiner mehr dieses Amt übernehmen wollte und ich eine Auflösung verhindern wollte. Über die Jahre habe ich gemerkt, dass das aber nichts für mich ist und mich die Verantwortung übermäßig psychisch belastet, sodass ich nachts oft mit Panikattacken aufwache. Ich habe vor bestimmt einem Jahr in unserer WhatsApp Gruppe schon mitgeteilt dass ich bei einer Neuwahl nicht mehr die 1. Vorsitzende machen werde und dann kam Corona und seitdem hatten wir keine JHV mehr und es wurde von den Mitgliedern auch kein ernsthafter Versuch unternommen Ersatz zu finden. Ich möchte so schnell wie möglich die Bürde loswerden und wollte dementsprechend zurücktreten, bin mir aber nicht sicher ob der Verein dadurch Handlungsunfähig wird. In der Satzung steht dass der Vorstand aus 1. 2. Vorstand, Dirigent, Schriftführer und Kassier besteht und 1. und 2. Vorsitzende vertreten gerichtlich und außergerichtlich. Würde dann der 2. Vorstand meine Aufgaben übernehmen, eine Versammlung einberufen und man würde wählen oder müsste ich einen Notvorstand bestellen lassen ?

    Tom Tom

    Sie berufen wie immer die MV ein. Auf der Einladung muss natürlich stehen z.B. Neuwahl des Vorstandes.
    Weiterhin stellen Sie sich einfach nicht zur Wiederwahl. Sollte Sie dennoch jemand vorschlagen, lehnen Sie sofort ab.
    Werden entsprechende Vorstandsmitglieder gewählt ist der Verein ja handlungsfähig, auch wenn es mal keinen 1. Vorsitzenden gibt. Eine Zeitlang sicherlich vertretbar.
    Finden sich keine ausreichende Bewerber für den Vorstand, bleibt nur der Gang zu Registergericht (Amtsgericht) um einen Notvorstand zu bestelle. Diesem bliebe dann jedoch nur die Auflösung der Kapelle, sofern sich nicht doch noch Vorstandsmitglieder finden würden.

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Angenommen bei der MV würde sich keiner zum 1. vorsitzenden aufstellen lassen, würde ich dann weiter in meinem Amt bleiben müssen oder übernimmt dann der 2. Vorsitzende einstweilen alles und muss den Rest dann abwickeln?

    Tom Tom

    Es kommt darauf an was die Satzung aussagt. Wir haben stehen: Die Mitglieder des Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt wurde.
    D.h. wird keine neuer 1. Vorsitzender gewählt, bleibt der alte im Amt, eben bis ein neuer gewählt wurde.
    Steht in der Satzung zusätzlich, dass nur Vereinsmitglieder Vorstandsposten begleiten können, kann das oben beschriebene “ im Amt bleiben“ nur dadurch verhindern, indem derjenige auch seine Mitgliedschaft kündigt.
    Steht von im Amt bleiben nichts in der Satzung bleibt der Posten eben unbesetzt. Solange der Verein nicht handlungsunfähig ist, ist das für eine gewisse Zeit kein Problem. Dann muss halt der 2. Vorsitzende die Arbeit übernehmen. Jedoch darf er sich nicht 1. Vorsitzender nennen, wurde ja auch nicht in den Posten gewählt.

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