Rücktritt des 1. Vorsitzenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 5 months von  hbaumann.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Lasto

    Sehr geehrte Kollegen,

    da ich im nächsten Jahr im Ausland eine neue Stelle antreten werde kann ich mich leider nicht mehr um unseren Verein kümmern.
    Daher werde ich auf der nächsten Jahreshauptversammlung meinen Rücktritt bekannt geben.

    Da es aber kein offizielles Wahljahr ist stellt sich für mich die Frage wie das gehandhabt wird?
    Wird dann nur mein Nachfolger gewählt oder die gesamte Vorstandschaft?

    Vielen Dank bereits vorweg für Ihre Hilfe.

    lg,
    Stefan

    hbaumann hbaumann

    Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, auch vor Ablauf der Amtszeit zurückzutreten. Problematisch wird es nur, wenn durch diesen Rücktritt der Verein handlungsunfähig werden sollte, weil nicht mehr genügend vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Amt sind, was hier aber offensichtlich nicht der Fall ist.

    Wenn solch ein Rücktritt rechtzeitig angekündigt wird, kann der Verein darauf entsprechend reagieren. In der Einladung zu dieser MV sollte der Rücktritt angekündigt und gleich der TOP „Neuwahl des Vorsitzenden“ aufgenommen werden. Die Wahlperiode des nachgewählten Vorsitzenden sollte aber von vorn herein befristet werden, damit er wieder in den Rhythmus der anderen Vorstandsmitglieder kommt.

    Siehe auch hier:
    http://www.lsb-berlin.net/de/angebote/verbands-und-vereinsberatung/vorstand/verkuerzte-amtszeit-des-vorstandes/ 
      
    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.