Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, auch vor Ablauf der Amtszeit zurückzutreten. Problematisch wird es nur, wenn durch diesen Rücktritt der Verein handlungsunfähig werden sollte, weil nicht mehr genügend vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Amt sind, was hier aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Wenn solch ein Rücktritt rechtzeitig angekündigt wird, kann der Verein darauf entsprechend reagieren. In der Einladung zu dieser MV sollte der Rücktritt angekündigt und gleich der TOP „Neuwahl des Vorsitzenden“ aufgenommen werden. Die Wahlperiode des nachgewählten Vorsitzenden sollte aber von vorn herein befristet werden, damit er wieder in den Rhythmus der anderen Vorstandsmitglieder kommt.
Siehe auch hier:
http://www.lsb-berlin.net/de/angebote/verbands-und-vereinsberatung/vorstand/verkuerzte-amtszeit-des-vorstandes/
H. Baumann
kontakt@vorstandswissen.de