Rücktritt eies Vorstandsmitglieds

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years von  Tom.
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    Liebe Vereins-Experten,

    ich habe eine kurze Frage zu einem Rücktritt aus dem Vorstand. Dieser ist laut Vereinsrecht – wenn nicht anders in der Satzung geregelt – jederzeit möglich, wenn der Verein dadurch nicht handlungsunfähig wird. Durch den Rücktritt eines unserer Vorstandsmitglieder werden wir NICHT handlungsunfähig, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Formulierung in unserer Satzung einen verfrühten Austritt nicht ausschließt, es sei denn, die betreffende Person tritt komplett aus dem Verein aus. In unserer Satzung ist folgendes definiert:

    § 9 Der Vorstand
    1. Der Vorstand besteht aus fünf Personen einschließlich des Kassenwarts.
    2. Der Verein wird durch drei Vorstandsmitglieder wirksam vertreten.
    3. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt.
    4. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Für diesen Fall ist eine Nachwahl durch die Mitgliederversammlung zulässig, um das ausgeschiedene Vorstandsmitglied zu ersetzen.
    5. Die Vorstandsmitglieder haften gegenüber dem Verein und Dritten nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
    6. Eine Aufwandsentschädigung wird gegen Beleg abgerechnet.

    Interpretiere ich es richtig, dass ein Vorstandsmitglied den Vorstand nur frühzeitig (vor Ablauf eines Jahres) verlassen kann, wenn sie/er auch aus dem Verein austritt?

    Danke für eure Hilfe und viele Grüße

    Frederik

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Grundsätzlich kann man als Vorstand jederzeit zurücktreten, sofern dies nicht zu Unzeit ist, wie z.B. der Verein dadurch handlungsunfähig wird.
    Das ist ja bei euch nicht der Fall. Somit kann derjenige jederzeit von seinen Amt als Vorstand zurücktreten.
    Solltet ihr auf Fortführung des Amtes bestehen und derjenige geht deswegen vor Gericht, wird jedes Gericht, da der Verein ja weiterhin handlungsfähig ist, dem zurücktretenden Vorstand Recht geben. Darüber hinaus dem Verein die Kosten des Rechtsstreites auferlegen.
    Und was habt ihr davon denjenigen noch zum Verbleib im Vorstand zu zwingen? Dann kommt er einfach nicht, macht nichts, redet evtl. schlecht über den Vorstand. Das ist eher kontraproduktiv.

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