Rücktritt eines Vorstandsmitglieds wiederufen?

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 days, 6 hours von  ab2211.
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    Der Kassierer hat dem 1. Vorsitzenden via Messenger zum 31.12.2023 den Rücktrott erklärt und die Gründe dafür aufgelistet. Einige Personen im Umfeld wissen das. Nun scheint es aber so zu sein, dass der Kassierer dann eigentlich doch nicht zurücktreten möchte.

    Jetzt wäre die Frage, kann der 1. Vorsitzende den Rücktritt quasi verschweigen oder kann er ihn ablehnen? Das ist für die Frage zwar nicht relevant, aber es gibt massive Probleme mit dem Kassierer.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ganz klar und auch in der Rechtsprechung eindeutig!
    Einen Rücktritt von Rücktritt gibt es nicht!!!
    Wurde der Rücktritt ausgesprochen und wie hier deutlich per Messanger verkündet, ist er gültig!
    Auch ein 1. Vorsitzender kann sich, wie auch immer, nicht darüber hinweg setzten.
    Die einzige Möglichkeit wäre sich erneut zur Wahl stellen!!

    Kein Profilbild vorhanden ab2211

    Hallo, vielen herzlichen Dank. Bei dem ungesunden Geklüngel besteht die Befürchtung, dass das ganze doch nicht wirksam wird. Daher die Frage. Der Rücktritt ist zum 31.12.2023. Was sind denn überlicherweise die Schritte bis dahin`?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    bis zum 31.12.23 ist er noch ganz normal Vorstandsmitglied mit allen Rechten und Pflichten. Es sei denn es wird vorher gewählt. Dann ist er mit der Wahl eines neuen Kassierers nicht mehr im Amt
    Wenn ihr mit dem Kassierer im Vorfeld schon Probleme habt würde ich wie folgt vorgehen.
    1. rechtzeitig vor Amtsende, bzw. vor einer Mitgliederversammlung mit Wahl eine Kassenprüfung durchführen. Sollte es einen Stellvertreter geben sollte dieser wie auch der 1. Vorsitzende mit anwesend sein. Zeugen für eine korrekte Kassenprüfung und ggf. gefundene Unstimmigkeiten.
    2. Deckt die Kassenprüfung Unstimmigkeiten auf, Frist setzten um diese zu bereinigen. 2. Kassenprüfung ansetzten. Muss natürlich alles vor der MV mit Wahl geschehen oder rechtzeitig zum 31.12.
    3. rechtzeitig vor Jahresende die Bankvollmacht entziehen
    4. Nach einer Wahl oder zum Jahresende eine ordentliche Übergabe der Dienstgeschäfte durchführen. Anwesend wieder der stellvertretende Kassierer, sofern vorhanden, der 1. Vorsitzende und selbstverständlich der gewählte Nachfolger.
    5. dem alten Kassierer klar machen, dass er alle, absolut und ausnahmslos alle Unterlagen, das betrifft auch private Notizen und Aufzeichnungen, herauszugeben hat.

    So gesehen jetzt ein bisschen viel auf einmal, hoffe du kommst damit klar.

    Kein Profilbild vorhanden ab2211

    Puhh, das muss ich erst einmal verinnerlichen, vielen Dank dafür.

    Kurz Beispiele. Der 2. Kassierer hat keine Einsichten in die Unterlagen und Vorgänge, das wollte der 1. Kassierer nicht. Er wertet das als Misstrauen. Dafür macht den wesentlichen Teil der Arbeit einer seiner Mitarbeiter (er hat eine Firma). Und da in den Sommermonaten soviel an Arbeit anfällt, lässt er sich in diesen Monaten eine Pauschale zahlen.
    Es gibt auch kein Gegenzeichnen von Überweisungen, was eigentlich ein Satzungsverstoss ist.

    Inzwischen hat er sich für seine Firma auch einige Aufträge eingeheimst. Es gibt Stimmen, die sagen viel zu teuer. Zum. bei dem letzten Auftrag weiss ich, dass es nicht einmal ein Angebot gab. Bei einem Schadensfall musste ein Gerüst temporär abgebaut und wieder aufgebaut werden. Den Aufwand hate r auch der Versicheurng geschickt, sich aber umgehend und vorab das Geld vom Verein überwiesen. Die Versicherung hat das letztlich zwar abzeptiert und das Geld kam wieder, aber für mich ist das ein Unding. Das geht beliebig so weiter.

    Leider ist die personelle Gemengenlage seltsam. Im Vorstand wissen das mehr oder minder alle, aber es passiert nichts. Der 1. will kein Ärger und ist durchsetzungsschwach, der 2. ist ein Spezi vom Kassierer. Der Rest dagegen, aber zuckt mit den Schultern. Es muss nun endlich Schluss sein.

    Der Rücktritt war eine Reaktion auf vermehrte Kritik. Kommt mir ein bisschen so vor wie bei Bismarck damals, falls das jemand etwas sagt. Nur hier ist es wohl so, dass Rücktritt Rücktritt bedeutet.

    Kein Profilbild vorhanden ab2211

    Ein blöde Nachfrage habe ich noch. Was passiert, wenn der 1. VS den Rücktritt nicht umsetzt. Den Rücktritt also ignoriert. Was kann man da machen?

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