Rücktritt/ Neuwahl

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    Hallo! Ich hätte einge Fragen zu Vereins und Verbandsrecht. Ich bin Schatzmeisterin bei einem Verband.

    Nach einer etwas schwierigen Vorstandssitzung, hat der 1.Vorsitzende sein Amt gegenüber dem restlichen Vorstand niedergelegt. Der restliche Vorstand hat dann schnellstmöglich (eine Woche später wäre eh eine Versammlung/ Klausurtagung mit allen Vorständen gewesen, für die es bereits viele Zusagen gab dadurch hat man gehofft möglichst viele Mitglieder zu erreichen) einen außerordentlichen Verbandstag mit dem Tagespunkt Neuwahl einberufen. In der Satzung steht dazu:
    (5) Der Verbandsvorstand kann jederzeit einen außerordentlichen Verbandstag einberufen. Dieser muss einberufen werden, wenn das Interesse
    des Verbandes es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Delegierten schriftlich unter Angabe des Zwecks und der
    Gründe vom Verbandsvorstand verlangt wird.

    Einen ordentlichen Verbandstag müssen wir laut Satzung mit einer Frist von vier Wochen einberufen.

    Nun meine Frage: Wurde nicht fristgerecht geladen? Ohne 1. Vorsitzenden wäre der Verband ja handlungsfähig (da es keinen zweiten Vorsitzenden gibt)

    Kann der 1. Vorsitzende von seinem Rücktritt einfach wieder zurück treten?

    Es gibt einige Mitglieder die der Meinung sind er wäre nicht zurück getreten (er behauptet dies jetzt auch) und man müsste ihn erst abberufen.

    Er wäre aber auch nicht mehr tragbar, da nach seinem „Rücktritt“ auch Dinge aufgefallen sind (Gelder, Verträge usw.) die er ohne Beschlüsse einfach alleine getätigt hat.

    Macht es Sinn eine Strafanzeige zu stellen für die Gelder die er einfach ausgegeben hat? Da wir bereits wissen das es nicht das erste Mal ist und er schon in mehreren Vereinen so gehandelt hat und auch schon viele Schulden hat (war vorher alles nicht bekannt)

    Vielen Dank schon mal im Vorraus für jegliche Hilfe …

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