Rücktritt vom Rücktritt?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo und guten Tag,
    bei den Neuwahlen im April 2013, also vor ca. 1 1/2 Jahren in unserem Dachverband, ist einer der stellvertretenden Vorsitzenden spontan aus Verärgerung zurückgetreten. Der gerade neu gewählte 1. Vorsitzende war in diesem Moment so überrascht, dass er eine kurze Pause anordnete. Nach der Pause wurde die Versammlung weiter durchgeführt als sei nichts geschehen, nicht ein Wort wurde von den anwesenden über den Rücktritt verloren. Der betreffende Stellvertreter erfüllte wärend der Sitzung seine Aufgaben als wenn nichts gewesen wäre und auch danach bis zum heutigen Tag zur vollsten Zufriedenheit. Eine Neuwahl für dieses Amt wurde bisher nicht durchgeführt und ist wohl auch nicht geplant. Von den Mitgliedern und auch vom Vorstand wird das alles so geduldet, ab und zu wenn mal einer auf ihn sauer ist, wird dieser Punkt mal in einer der Mails an ihn erwähnt, aber das wars dann auch schon.
    Wie sieht hier die Rechtslage aus? Es gibt ja keinen Rücktritt vom Rücktritt, oder gibt es Ausnahmen und die betreffende Person ist noch oder wieder im Amt.
    Besten Dank und viele Grüße
    Kasso1

    hbaumann hbaumann

    Einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. Gesagt ist gesagt. Nun ist es aber so, dass schon so mancher in Rage seinen Rücktritt angedroht bzw. angekündigt hat, das aber nicht so richtig ernst gemeint hat. Offensichtlich ist es hier auch so.

    Sollte allerdings jemand auf diesem Rücktritt bestehen, kann er das beim Vereinsregister unter Zeugen anzeigen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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