Rücktritt Vorstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 months, 1 week von  Frankman.
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  • Kein Profilbild vorhanden Frankman

    Guten Abend mal wieder,
    bei uns im Verein eskaliert es jetzt.
    – Geschäftsführerender Vorstand: 1. Vors., 2.Vors., Kassenwart, Schriftwart, 1 Beisitzer.
    – Vertretungsberechtigt: 2 davon einer 1. oder 2. Vors.
    – 2. Vors., Kassenwart und Beisitzer treten zurück, 1. Vors. und Schriftwart verbleiben.
    Frage: Sind die beiden verbleibenden nach den Rücktritten noch beschlußfähig und können sie weitere Personen als Ersatz für die
    Zurückgetretenen kommisarisch kooptieren ?
    Können sie eine MV einberufen. ? (Satzungstext: „Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche MV einberufen..)
    Also wohl Mehrheitsbeschluß erforderlich.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    So wie Sie das oben beschreiben, bedarf es zweier Vorstände, die den Verein vertreten. Die gute Nachricht, zunächst ist der Verein noch handlungsfähig.
    D.h. diese beiden, 1. Vorsitzender und Schriftwart sollten schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen um die vakanten Vorstandsposten wieder neu zu besetzten. Da der Verein handlungsfähig ist geht das ohne Probleme. Der Vorstand besteht ja nach ihren Aussagen nur noch aus zwei Mitglieder und wenn beide sich einig sind, ist dies ein Mehrheitsbeschluss.
    Jedoch stellt sich zusätzlich noch die Frage, was in der Satzung bzgl. Rücktritt des Vorstandes steht.
    Bei uns steht, das es solange im Amt bleibt, bis ein Ersatz gewählt wurde. Dem kann man sich also nur entziehen, wenn man gleichzeitig aus dem Verein austritt, was bei uns auch wiederum nur zum Jahresende geht.
    Prüfen Sie also auch ob die zurückgetretenen Vorstandsmitglieder ggf. noch im Amt sind. Dann müssen diese jedoch bzgl. Einberufung einer aoMV mit abstimmen.
    Hoffe ich konnte weiterhelfen.

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    Kein Profilbild vorhanden Frankman

    Jetzt wird es ganz kurios: Die drei wollen doch nicht zurücktreten, sondern jetzt als Konkurrenzvorstand weitermachen.
    Es gibt also jetzt 2 unabhängig voneinander parallel für den Verein handelnden Vorstände einmal
    – 1. Vorsitzender und Schriftwart
    – 2. Vorsitzender, Kassenwart und Beisitzer.
    Beide Gruppierungen sind formell wohl vertretungsberechtigt,
    Problem ist jetzt die Frage, ob beide wirksam für den Verein handeln und was ist, wenn sie in gleicher Angelegenheit
    unterschiedlich handeln, da beide Vorstände sich natürlich gegenseitig nicht informieren, wer gegenüber wem was erklärt hat,
    Die Vereinsmitglieder und die externen Kommunikationspartner können das natürlich auch nicht wissen.
    Die Planung der Mitgliederversammlung war zum Zeitpunkt des Zerwürfnisses avisiert, wird aber z.Zt. nicht weiterverfolgt.
    Was ist, wenn beide unabhängig voneinander einladen ?
    Die Situation bedarf einer kurzfristigen Klärung, wenn der Konkurrenzvostand nun aber nicht gesprächsbereit ist, was kann man dann kurzfristig machen, um weiteren Schaden vom Verein abzuwenden ?
    Hört sich unglaublich an, ist aber KEIN FAKE, sondern passiert aktuell tatsächlich.

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