Rücktrittserklärung/Entlastung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  arilessli.
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    Zwei Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Kassenführer) haben während der Amtszeit ihren Rücktritt erklärt. Kassenprüfung ist bereits durchgeführt worden, keine Beanstandungen. Stehen beide bis zu ihrer Entlastung durch die Mitgliederversammlung trotzdem noch in Verantwortung? Kann der verbleibende Vorstand (stellvertretender Vorsitzende) während dieser Zeit eigenmächtig Entscheidungen treffen?

    hbaumann hbaumann

    Mit dem Rücktritt verliert man auch die Berechtigung/Verpflichtung, weiterhin noch Vorstandsarbeit zu leisten. Lediglich, wenn eine danach durchgeführte Kassenprüfung Unstimmigkeiten ergeben hätte, müssten sie noch Rede und Antwort stehen, weil sie für die Zeit ihrer Amtsausübung auch verantwortlich sind.

    Wenn der Stellvertreter alleinvertretungsberechtigt ist, kann er auch allein handeln. Müssen immer zwei gemeinsam handeln, darf er nicht allein aktiv werden. Für daraus entstehende Schäden haftet er dann persönlich. Die Vertretungsregelung ergibt sich aus der Satzung.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden arilessli

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage dazu: Ist der Kassenführer bei der Mitgliederversammlung, in der die Entlastung erfolgen soll, noch verpflichtet, einen Kassenbericht abzugeben, obwohl bereits eine Kassenprüfung ohne Beanstandung erfolgt ist? Oder reicht es aus, dass die Kassenprüfer ihren Bericht vor der Mitgliederversammlung abgeben. Kann dann auch eine Entlastung in Abwesenheit erfolgen? Bei dieser Mitgliederversammlung ist gleichzeitig eine Neuwahl des Vorstandes vorgesehen. MfG

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    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage dazu: Ist der Kassenführer bei der Mitgliederversammlung, in der die Entlastung erfolgen soll, noch verpflichtet, einen Kassenbericht abzugeben, obwohl bereits eine Kassenprüfung ohne Beanstandung erfolgt ist? Oder reicht es aus, dass die Kassenprüfer ihren Bericht vor der Mitgliederversammlung abgeben. Kann dann auch eine Entlastung in Abwesenheit erfolgen? Bei dieser Mitgliederversammlung ist gleichzeitig eine Neuwahl des Vorstandes vorgesehen. MfG

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