Rückübertragung des Vereinseigentums

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Es geht hierbei um Sachwerte.
    Eine Therapeutin hat eine Therapieform aus vielen bereits vorhandenen Therapieen entwickelt zu einer Form entwickelt.
    Sie hat einen Verein gegründet, dieser Verein war bei der Namensfindung beteiligt, der dann durch den Verein über das Patentamt geschützt wurde, im Zusammenhang mit dem Konzept der Therapieform.
    Es gibt nur sehr geringfügiges Kapital, um das es auch nicht geht, sondern diese Dame möchte die Namensrechte in Verbindung mit dem Konzept und das Eingebrachte Lebenswerk, das sie vor 2 Jahren dem Verein übereignet hat, wieder zurück haben.
    Ich sehe das so, dass der eigentliche Besitz des Vereins eben dieses Namensrecht verbunden mit mit dem Konzept,
    ist. Wenn sie dieses herauslöst, ist der Verein meines Erachtens seinem Besitz beraubt.

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

    hbaumann hbaumann

    Das ist tatsächlich eine Konstellation, wo man als Außenstehender nichts zu sagen kann. Hier geht es um Namens- und Lizenzrechte, die nur gerichtlich geklärt werden können. Da der Verein den Namen eintragen ließ, scheint er ja zunächst einmal auf der etwas sichereren Seite zu sein. Das muss aber nicht so sein.

    H. Baumann

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