Rückübertragung des Vereinseigentums

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Die Mitbegründerin unseres Vereins hat bei der Gründung die patentamtlich geschützten Namensrechte dem Verein übertragen, der diese auch bezahlt. Mit diesem Namen ist auch das Konzept verbunden.
    Vor 3 Jahren hat diese Dame ihr gesamtes Lebenswerk in den Verein eingebracht.
    Dies stellt – ausser dem geringen Geldbetrag – den gesamten Besitz des Vereins dar.

    Nun hat sie aufgrund von Differenzen im Vorstand den Antrag auf Rückübertragung des gesamten Eingebrachten, gestellt und will an den Mitgliedern vorbei, es dem Vorstand überlassen, die Rückübertragung zu entscheiden.
    Dies würde bedeuten, dass der Verein keinen Besitz mehr hat.

    Meine Fragen: ist dies überhaupt möglich?
    Wie können wir vorgehen, dass der Verein seinen Besitz behält?

    hbaumann hbaumann

    Als Außenstehender kann man den Sachverhalt nicht einschätzen, da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, ob es irgendwelche Vereinbarungen, Verträge bzw. Absprachen im Zusammenhang mit der Schenkung gab. War es überhaupt eine Schenkung oder doch nur eine Leihgabe? Das sind alles Fragen, die eine große Rolle spielen können.
    Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit abgeklärt werden kann, ob überhaupt und wenn ja, welche Ansprüche bestehen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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