Sachzuwendung für engagierte Vereinsmitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  hbaumann.
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    Wir würden gern einige Mitglieder, die sich ständig in unserem Verein engagieren zur Jahreshauptversammlung für ihr ausserordentliches Engagement mit einem Gutschein über 25,00 € und einem Blumenstrauss ehren. Im Gesetzestext habe ich als Anlaß für Sachzuwendungen für Mitglieder nur Jubiläen, Geburtstage etc. sprich persönliche Anläße gefunden. Fällt die Ehrung auch in diese Rubrik; dürfen wir ausser Blumen diesen Mitgliedern einen Gutschein überreichen.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sofern die Sachzuwendungen 40 EUR pro Jahr nicht übersteigen, gibt es keine Probleme. Steht dann sogar noch ein Jubiläum an (Geburtstag, Hochzeit, Geburt des Kindes usw.) können diese 40 EUR nochmals für diesen Anlass ausgeschöpft werden.
    Siehe auch hier:
    http://www.lsb-berlin.net/de/angebote/verbands-und-vereinsberatung/steuern-gemeinnuetzigkeit/aufmerksamkeiten-an-mitglieder/

    Bei einem Gutschein ist allerdings etwas Vorsicht geboten. Auf ihm sollte unbedingt vermerkt sein, dass er nicht gegen Bargeld eingetauscht werden kann. Ansonsten wäre es eine Barzuwendung, die nicht unter die 40 EUR fällt und steuerpflichtig werden kann.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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