Satungsänderungen mitteilen an das Amtsgericht

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden nocturne22

    Hallo Herr Baumann
    Folgende Frage hat sich aufgetan.
    Die MV beschließt ordnungsgemäß Satzungsänderungen. Muss nun diese neue Satzung über einen Notar (das kostet natürlich) mit dem Protokoll der MV an das Amtsgericht, Registerabt. geschickt werden, oder geht das auch direkt ohne notarielle Beglaubigung?
    Danke fein im Voraus und tanzsportliche Grüße
    Nocturne

    Kein Profilbild vorhanden Zuversicht

    Hi laut meinen Informationen muss das vom Notar beglaubigt werden.
    lg.

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    Kein Profilbild vorhanden ronny

    Zuständig für Satzungsänderungen ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung. Diese fasst einen Beschluss über die Satzungsänderung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BGB), sofern sich nichts Abweichendes aus der Satzung ergibt. Jede Satzungsänderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister (§ 71 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ohne diese Eintragung ist die Änderung nicht wirksam. Kostet natürlich immer wieder Geld.

    hbaumann hbaumann

    Die Anmeldung der Satzungsänderung beim Amtsgericht darf nur die erforderliche Anzahl vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder vornehmen.
    Bevor sie die Anmeldung aber abschicken, müssen sie sich tatsächlich noch notariell beglaubigen lassen, dass sie auch wirklich die berechtigten Vorstandsmitglieder sind.
    Siehe hier: http://www.vorstandswissen.de/page3.php

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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