Schadensersatz – Verlust der Gemeinnützigkeit?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 8 months von  Gismo.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Unsere ehemalige Geschäftsführerin hat Vereinsgelder veruntreut. Eine regelmäßige Ratenzahlung vorausgesetzt, müßte sie die nächsten 20 Jahre zahlen. Im Rahmen eines notariellen Schuldanerkenntnis fordern der Gegenanwalt nun, dass jeder seine eigene Anwaltskosten trägt und wir auf eine Zinsberechnung/forderung verzichten. Wenn wir (schon heute) auf die Znsen verzichten würden -welche finanzrechtlichen Konsequenzen würden sich ergeben? Wäre die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet?
    vielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Gismo,
    der Formulierungsvorschlag für ein notarielles Schuldanerkenntnis mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hat in etwa folgenden Inhalt:
    1. Anerkenntnis
    Zur selbständigen Begründung der Verpflichtung erkennt die Schuldnerin hiermit an, dass sie dem (Verein……) einen Betratg von …….Euro schuldet nebst…….% Zinsen jährlich mit dem……….(Datum) schuldet.
    2. Unterwerfung
    Die Schuldnerin unterwirft sich wegen der vorgenannten Zahlungsverpflichtung nebst Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen.
    3. Kosten
    Die Kosten der Schuldanerkenntnisurkunde und ihrer Ausfertigungträgt die Schuldnerin.
    4. Belehrungen
    Über die Rechtswirkungen dieses Schuldanerkenntnisses und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hat der Notar eingehend belehrt.

    Es kann demnach keine Rede davon sein, dass der Verein seine Anwaltskosten selber trägt und auf eine Zinsberechnungsforderung verzichtet.
    Der Vorstand Ihres Vereins ist gehalten, schon um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu wahren, die Gelder des Vereins bzw. das Vermögen des Vereins im satzungsgemäßen Sinne zu verwenden.
    mouche

    Kein Profilbild vorhanden Gismo

    Hallo Mouche,
    vielen Dank für die Antwort. Das Schuldanerkenntnis ist in der o.g. Weise auch so vorbereitet worden – dennoch fordert der Gegenanwalt den Zinsverzicht und die Übernahme der jeweils eigenen Anwaltskosten. Deshalb nochmals die Frage, welche Auswirkungen/Gefahren bestehen für die Gemeinnützigkeit des Vereins wenn wir darauf eingehen würden?

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