Das ist eine lobenswerte Absicht und der Sport kann immer Unterstützung gebrauchen. Für solch eine Zuwendung gibt es zwei Wege:
1. Ihre Firma spendet dem Verein diesen Betrag, bekommt dafür eine Spendenbescheinigung und kann die Ausgabe steuermindernd ansetzen. Voraussetzung ist, dass der Verein gemeinnützig ist. Die Spende verwendet er dann für die geplante Maßnahme, allerdings in Regie des Vereins.
2. Wenn Sie im Zusammenhang mit dieser Zuwendung allerdings eine Gegenleistung des Vereins in Form von Werbung für Ihre Firma erwarten, handelt es sich um Sponsoring. Für den Verein ist die Einnahme steuerpflichtig, die Firma kann sie aber als Betriebskosten absetzen.
Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
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H. Baumann