Schlüsselrisikoversicherung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 1 month von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Illenau

    Ich bin Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins und daher wie einige andere VO-Mitglieder im Besitz eines Zentralschlüssels für die vom Verein betriebenen Gebäude.
    Wie hafte ich bei Verlust des Schlüssels, wenn evtl. eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden müsste, und wer – wie – wo versichert? Der Verein – Verband – Privat ?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Sie sprechen mit Ihrer Anfrage einen wichtigen Punkt der Vereinsarbeit an. In den meisten Satzungen wird immer nur von den Pflichten der Vorstandsmitglieder geredet, aber selten über deren Rechte.
    Natürlich haben alle Vereinsmitgliederdie gleichen Rechte, aber mit der Wahl in einen Vorstand sieht das doch ganz anders aus.
    Ein Vorstandsmitglied muss vor allem rechtlich abgesichert sein. Geht man vom § 31 BGB über die Haftung eines Vereins aus, haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch darauf, dass man Regelungen in Bezug auf die Rechte der Vorstandsmitglieder trifft.
    Sie als Vorstandsmitglied haben also ein Recht darauf, dass der Verein Sie und sich im Rahmen des Möglichen versichert.
    So sollte der Verein auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ebenfalls eine Rechtschutzversicherung und wichtig eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und zu guter Letzt eine Unfallversicherung.
    Machen Sie sich also kundig, wie Ihr Verein seine ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder versichert hat. Und ansonsten machen Sie Druck, damit Sie ohne Sorgen Ihr Enhrenamt ausführen können. Denn viele Vereine haben ja auch die Möglichkeit Ihre Ehrenamtler über Verbände zu versichern.
    Gruß
    IC

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