Selbständigkeit des Vereins anstreben

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  Zuversicht.
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    Hallo Leute

    Wir sind ein mildtätiger Christlicher Verein. Nun wollen wir den Verein selbständig machen damit der Vorsitzender diese Arbeit nicht mehr Ehrenamtlich ausübt, sondern Vollzeit beschäftigt wird. Was müssen wir denn an unserer Satzung ändern? Kann der Verein dann immer noch Gemeinnützig bleiben? Wäre suuuper nett wenn ihr mir einige Schritte mitteilen könntet…

    hbaumann hbaumann

    Was heißt selbständig machen? Auch ein gemeinnützer Verein kann seinen Vorsitzenden im Rahmen eines Dienstvertrages anstellen. Dazu bedarf es allerdings einer klaren Satzungsregelung.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Hallo,

    d.h. das wir erstmal die Satzung ändern müssen weil darin enthalten ist das der Verein ausschließlich unter Punkt §3 Steuerbegünstigung

    1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zur Förderung der christlichen Religion im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    das dann in der Mitgliederversammlung ändern und dann Richtung Notar/ Finanzamt.

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