Sind Beschlüsse bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen rechtskräftig?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  Savior.
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  • Kein Profilbild vorhanden Savior

    In unserer Satzung ist folgender Passus enthalten:

    Die ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung unmittelbar darauf einberufen werden.

    Ist die Beschlussfähigkeit mangels Teilnahme der Mitglieder nicht gegeben und es wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung unmittelbar danach durchgeführt (noch am selben Abend) sind dann die in der außerordentlichen MV gefassten Beschlüsse rechtskräftig? Kann ebenso die Tagesordnung unverändert in die außerordentliche MV übernommen werden oder welche Verfahrensweise ist für eine ordnungsgemäße Fortführung notwendig.

    Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    In Ihrer Satzung steht ganz klar, dass die folgende außerordentliche Mitgliederversammlung unmittelbar danach einberufen werden kann und nicht unmittelbar durchgeführt wird. Sie können also nicht die beschlussunfähige MV schließen und gleich darauf mit der neuen beginnen.

    Einberufung heißt, dass zu der Folgeversammlung wiederum alle Mitglieder entsprechend der Satzung eingeladen werden müssen. Die Beschlüsse, die auf dieser Versammlung gefasst werden, sind dann selbstverständlich rechtskräftig.

    H. Baumann
    kontak@vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Savior

    Gibt es die Möglichkeit in der Satzung zu regeln das sofort eine außerordentlich MV durchgeführt werden kann (sodass eine Einladungsfrist nicht relevant ist)? Kann ebenso eine Regelung geschaffen werden, die eine Beschlussfähigkeit unabhängig von den anwesenden Mitgliedern gewährleistet oder sind bei Regelungen nicht rechtmäßig?

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