Sind Eintrittsgelder Zuwendungen?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden KassenwartinDoVo

    Sehr geehrter Herr Baumann,
    wir sind ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. In unserer Satzung steht, dass die Vereinsmitglieder keine Zuwendungen erhalten dürfen. Wir sind ein Fotoclub und wir fahren oft auf Exkusionen um zu fotografieren in Zoos, auf der Pferderennbahn, im Schmetterlingspark etc. Nun meine Frage: Dürfen wir als Verein den Vereinsmitgliedern die Eintrittsgelder und das Fahrgeld bezahlen?
    Meiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um einen Auslagenersatz, weil keine Leistung für den Verein erbracht worden ist und somit keine Zahlung erfolgen darf.
    Oder sehe ich das falsch?
    Mit einem freundlichen Gruß
    DoVo

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Fahrtgeld und Eintrittsgelder sind in diesem Fall Zuwendungen an das Mitglied. Diese Erstattung wäre nur dann, wenn Mitglieder beauftragt worden wären vom Vorstand Erkundigungen über die entsprechende Exkursion einzuholen.

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    Das Ganze hängt davon ab, was Sie für einen gemeinnützigen Zweck laut Satzung verfolgen. Wenn zur Erfüllung dieses Zwecks das Fotografieren von bestimmten Objekten gehört, unterstützen sie mit der Bezahlung der Kosten diese Aufgaben. Das kann man damit vergleichen, wenn z.B. ein Sportverein die Kosten für Wettkämpfe oder Trainingslager seiner Sportler übernimmt. Das hat mit Zuwendungen an Mitglieder nichts zu tun und kann problemlos aus dem ideellen Bereich oder Zweckbetrieb bezahlt werden.

    H. Baumann

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