Sind Helfer bei Weinprobe als Arbeitnehmer zu behandeln?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 2 months von  rkvdl.
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    Als gemeinnütziger Verein veranstalten wir jährlich eine Weinprobe. Die Teilnahme daran ist kostenpflichtig (Eintritt). Bei Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeiten unterstützen Jugendliche und Erwachsene (Schüler, Azubis, Studenten) unter und über 18 Jahren alt, keine Vereinsmitglieder aber meistens Nachwuchs von Vereinsmitgliedern.

    Dazu zwei Fragen:

    1. Muss ich diese Helfer als Arbeitnehmer behandeln?
    2. Muss ich diesen Helfern, soweit sie 18 oder älter sind, den gesetzkichen Mindestlohn bezahlen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Diesen Helfern können Sie pro Tag 16,00 Euro als Aufwand steuerfrei zahlen. Darin enthalten sind allerdings auch die Fahrtkosten.

    Ein Arbeitsvertrag (Minijob) wäre also nur erforderlich, wenn Sie mehr als diese 16 Euro zahlen wollen und dann sind Sie bei den über 18-jährigen auch an das Mindestlohngesetz gebunden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden rkvdl

    Vielen Dank für die Auskunft!

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