sind Umlagen im BGB geregelt ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ginella

    Hilfe ! ich brauch dringend Rat. In unseren alten Satzung von 1994 steht nichts von Umlagenzahlungen. Jetzt soll eine neue Satzung beschlossen werden in der steht „Umlagen können bis zu einem jährlichen Beitrag von 100 Euro festgesetz werden..““ zur Deckung eines Finanzbedarfs.. der nicht aus den regelm. Beiträgen erfüllt wird. Sind lt. unser alten Satzung Umlagen möglich ? Wir haben einen Vereinsmanager der behauptet ja weil es im BGB stehen würde. Ich habe auch schon die beiden wichtigen Urteile nachgelesen und die BGB § gesucht aber nichts gefunden. Kann lt. wenn die neue Satzung beschlossen wird nachträglich der Beitrag von 100 Euro für einige Mitglieder (passive oder 4j. Voltikind) auch nur auf zB. 30 Euro festgelegt werden und der „“Rest““ muss 100€ zahlen ? Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen. vielen Dank schon mal im Voraus. „

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    H. Baumann

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