Spende bei einem Fest

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 weeks, 6 days von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden HKV

    Hallo zusammen. Unser Verein ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Satzungszweck ist die Förderung kultureller Zwecke sowie Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.

    Es steht nun ein Fest im Dorf an. Mit dem Fest selbst haben wir nichts zu tun. Kein Ausrichter etc.

    Wir würden aber gerne eine Geldspende an die Ausrichter für einen Frühschoppen tätigen. Keine große Summe ( 150 Euro).

    Wäre das möglich ohne den Satzungszweck zu unterlaufen?

    Das Geld kommt meiner Meinung nach ja der Allgemeinheit zugute. Und zur Heimatpflege gehört auch Geselligkeit.

    Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten….und bitte lüncht mich nicht für diese Frage.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Als gemeinnütziger Verein kann und darf dieser selbst nur an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen spenden. Alles andere ist Gemeinnützigkeitsschädlich, da fehlerhafte Mittelverwendung. Denn bekommt dies das Finanzamt mit, z.B. bei der Steuererklärung, ist die Gemeinnützigkeit weg, definitiv!
    Folge, ihr Verein kann selbst keine Spendenquittungen mehr ausstellen, und wird Steuerpflichtig usw. Diesen finanziellen Schaden kann die MV wiederum beim Vorstand geltend machen, da bekannt sein muss, das ein gemeinnütziger Verein nur an gemeinnützige/mildtätige Organisationen spenden darf. Als Vorstand tragen Sie dies dann aus ihren privaten Mitteln.
    Wenn Sie sich also nicht 100%ig sicher sind, dass der Zuwendungsempfänger selbst auch gemeinnützig ist, FINGER DAVON LASSEN!!
    Quelle: § 58 Nr. 1 Abgabenordnung

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