Spende eines nicht gemeinnützigen Vereins

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Koln

    1. Wie ist es steuerlich (ErbStG) zu beurteilen, wenn ein nicht gemeinnütziger Verein 100.000,00 an eine nicht gemeinnützige Organisation (1. Alternative: in Deutschland; 2. Alternative: im Ausland) spendet, unter der Auflage, dass dieses Geld für die Errichtung einer Tafel beauftragt wird (zweckgebundene Spende)?

    2. Was wäre wenn der Empfänger der Spende gemeinnützig wäre?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Spenden können Einzelpersonen, Firmen und auch Vereine. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass nur insgesamt ein bestimmter Betrag des Jahresumsatzes gespendet werden darf. Zurzeit sind das, meines Wissens, maximal 20%.

    Voraussetzung für eine Spende und die Ausstellung einer Empfangsbestätigung (Spendenbescheinigung) ist, dass der Empfänger steuerbegünstigt, also gemeinnützig, ist. Anderenfalls ist die Einnahme für den Empfänger steuerpflichtig und er darf natürlich auch keine Spendenbescheinigung ausstellen. Das könnte sonst schlimmstenfalls bis zur persönlichen Haftung des Vorstandes führen.

    Ich würde empfehlen, auf jeden Fall vorher das Finanzamt zu konsultieren. Bei dieser Summe kann das nämlich auch gehörig ins Auge gehen…

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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