Spende Flutopfer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von  hbaumann.
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    Kann der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ohne vorherige Mitgliederabstimmung eine Spende für z.B. Flutopfer tätigen?

    hbaumann hbaumann

    Ein gemeinnütziger Verein kann auch Mittel an andere Organisationen geben, diese müssen aber ebenfalls steuerbegünstigt sein (§ 58 AO). Eine Mittelweitergabe an Privatpersonen oder sonstige nichtsteuerbegünstigte Organisationen ist nicht möglich. Wenn Ihr Verein also einen anderen gemeinnützigen Verein unterstützen will, kann er das machen. Dafür darf er max. 50% seiner eigenen Mittel verwenden.

    Da es sich um Vereinsmittel handelt, sollte das die Mitgliederversammlung entscheiden – es sei denn der Vorstand hat z.B. lt. einer Finanzordnung Handlungsbefugnis bis zu einer bestimmten Summe.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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