Für den Zeitraum von 2010 bis 2012 liegt die Freistellungsbescheinigung des zuständiges FA, datiert 10/2014 vor.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
1. Kann (noch) rückwirkend für das Jahr 2017 eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden, wenn zwei Dienstleister im Jahr 2019 erklären, auf die Bezahlung ihrer offenen Rechnungen aus dem Jahr 2017 zu verzichten, und stattdessen den jeweiligen Betrag dem Verein „spenden“? Das Datum des Freistellungsbescheids liegt noch nicht fünf Jahre zurück.
2. Kann eine Zuwendungsbescheinigung für zwei unterschiedliche Dinge ausgestellt werden, konkret: für den Verzicht auf dem Verein zur Verfügung gestellte Geldmittel und den Verzicht auf Gehalt?
Danke.