Sportauschuss

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Woody61

    Bei uns im Verein gibt es eine Vorstandschaft.1.Vorstand, 2.Vorstand, und einen Kassierer. Und dann einen Sportausschuss. Einen Sportwart einen Jugendwart und einen Schriftführer und einen Pressewart. Frage: Wenn es um eine Abstimmung geht, wann darf der Sportausschuss mit abstimmen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das richtet sich danach, ob der Sportausschuss laut Satzung zum (erweiterten) Vorstand gehört. Wenn ja, darf er auch mit abstimmen. Die Satzung kann ihm aber auch Stimmrecht einräumen, wenn er nicht zum Vorstand gehört, was allerdings eher unüblich ist. Gehört er nicht zum Vorstand und es steht auch nichts in der Satzung, hat er natürlich kein Stimmrecht.

    Schauen Sie also in Ihre Satzung, dort finden Sie die Antwort.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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