Sportwart in „Unzeit““ zurückgetreten“

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  • Kein Profilbild vorhanden AndyA

    Der Sportwart unseres Tennisvereins hat sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Grund ist seine Unzufriedenheit anderen Vorstandsmitgliedern gegenüber. Die Niederlegung erfolgte in einer Vorstandssitzung ca. 10 Monate vor der nächsten Hauptversammlung. Nun wollte ich fragen, ob ich als Vorsitzender verpflichtet bin, diesen Posten (durch eine ausserordentliche Versammlung) neu zu besetzen oder ob ich diesen Posten bis zur geplanten HV unbesetzt lassen kann!?
    Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Kassierer, Sportwart, Jugendwart, Schriftführer und Beisitzern.
    Danke schon mal für eure Hilfe!

    hbaumann hbaumann

    Von Unzeit spricht man immer dann, wenn so viele vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder (nach § 26 BGB) zurücktreten, dass der Verein dadurch handlungsunfähig wird.

    Der Vorstand kann sich nur selbst ergänzen, wenn das ausdrücklich durch die Satzung zugelassen wird.

    Sie müssen also bis zur nächsten Versammlung warten bzw. vorfristig eine außerordentliche einberufen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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