St. Martinsumzug/ -feier mit Tombola

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 7 months von  Tom.
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  • Tom Tom

    Am 9.11. organisiert unser Bürgerverein wieder den St. Martinsumzug incl. Musikkapelle, Weckenausgabe an die Kinder und anschließend eine kleine Feier, incl. Bewirtung mit einer Tombola. bzgl. der Verbuchung hätte ich hier einige Fragen:
    1. Kauf von Losblöcken und der Erlös der verkauften Lose werden wie verbucht?
    2. Bezahlung der Musikkapelle wird wie verbucht?
    3. die kosten der Martinswecken für die Kinder werden wie verbucht.
    4. Bewirtungskosten und Einnahmen werden wie verbucht?
    Um einen Hinweis wie dies korrekt verbucht (ideell, zweck, oder wirtschaftl.) wird wäre ich dankbar.
    LG Tom

    hbaumann hbaumann

    Zu 1: wenn es nicht mehr als zwei Tombolas im Jahr werden, dann Zweckbetrieb. Der Erlös aus dem Losverkauf darf allerdings nicht 650 Euro übersteigen.

    Zu 2: Wirtsch. Geschäftsbetrieb

    Zu 3: Das hängt vom Satzungszweck ab. Könnte daher sogar ideeller Bereich sein. Ansonsten wirtsch. Geschäftsbetrieb.

    Zu 4: Wirtsch. Geschäftsbetrieb

    Erklären Sie mal bitte einem Berliner, was Wecken sind? Ich hoffe, keine Berliner…:-)

    H. Baumann
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    Tom Tom

    Hallo Herr Baumann,
    zunächst vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
    Wecken, ist Ihnen vielleicht unter den Begriff Weckmänner besser bekannt. Süße Milchbrötchen in Form eines Mannes.
    Viele Grüße aus Wachtberg bei Bonn

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