Steuererklärung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 4 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    Im Jahr 2018 haben wir für die Umsatzsteuererklärung 2017 Hinweise erhalten und diese dann für die 2017 Erklärung eingearbeitet und bei der 2018 gleich beachtet. Nun möchte das Finanzamt das die Hinweise von 2018 in der schon erledigten Umsatzsteuererklärung 2016 umgesetzt werden. Es geht bezügl. Körperschaftssteuererklärung. Kann dies das Finanzamt fordern??

    hbaumann hbaumann

    Ja! Das Finanzamt hat das Recht, bis zu 4 Jahren rückwirkend zu kontrollieren. In besonders begründeten Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

    H. Baumann

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