Steuerersparnis und Steuerpauschale

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden TennisReno

    Ich bin Vorsitzender und Schatzmeister beim Tennisbezirk Frankfurt e.V.
    Wir haben keine Geschäftsstelle. Alle Aktivitäten leiste ich von meinem privaten Büro zu Hause. Hier lagere ich auch entsprechende Dokumente und Utensilien.
    Ich hatte unseren Steuerberater gefragt, ob ich hier etwas steuerlich absetzen kann. Er hat mir gesagt, dass es hier nur einen Pauschalbetrag gibt.
    Ich lagere im Keller und Garage die Utensilien und habe einen Raum mit ca. 10 qm als Arbeitsplatz/Büro für die Akten und PC.
    Für Übungsleiter gibt es wohl eine Pauschale, für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wohl nicht, oder?
    Gruß
    Reimund Bucher

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Doch. Es gibt eine Ehrenamtspauschale (Einkommensteuergesetz §3 Nr. 26a) in Höhe von 720 Euro/Jahr, die wie die Übungsleiterpauschale steuerfrei ist.
    Jedoch muss zwingen in der Satzung die Möglichkeit der Zahlung der Ehrenamtspauschale verankert sein. Weiterhin muss die Zahlung durch die MV per Beschluss autorisiert werden.
    Liegen beide Voraussetzungen nicht vor und die Ehrenamtspauschale wird dennoch gezahlt, verliert der Verein höchstwahrscheinlich seine Gemeinnützigkeit.
    Die Finanzämter reagieren hier sehr restriktiv.

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    Kein Profilbild vorhanden TennisReno

    Danke, wenn ich diese 720,- € spende, muss dann die Angelegenheit trotzdem in der Satzung geregelt sein?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ja auf jeden Fall, den der Verein zahlt ja zunächst aus, unabhängig davon was Sie dann damit machen.
    Wenn Sie Spenden ist dies im übrigen eine Aufwandsspende.
    https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/aufwandsspenden.html

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