Steuerliche Zuordnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind ein Tennisverein mit 50 Mitgliedern und bestehen seit nunmehr 36 Jahren.
    Unsere Einnahmen aus der Hallenvermietung an Mitglieder beträgt ca. 7,3 TEUR und an Nichtmitglieder ca. 36,3 TEUR. Damit müssten wir erstmals Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zahlen, da wir über 35 TEUR an Einnahmen liegen und einen Gewinn von ca 13,5 TEUR in diesem Bereich erzielt haben. Wir haben eine jährliche Miete von 12 TEUR an unseren Vermieter zu zahlen. Meine Frage: Kann ich die Mietaufwendungen anteilig auf den Zweckbetrieb und auf den wirtsch. Geschäftsbetrieb umlegen? Für die Betriebskosten (Strom ca. 11 TEUR, Wasser ca. 2 TEUR, Heizöl ca. 14 TEUR etc.) geht das ja auch oder?
    Um die lfd. Kosten decken zu können, sind wir gezwungen, unsere Halle bestmöglich zu vermieten. Da wir aber wenig Mitglieder sind, vermieten wir unsere Halle hauptsächlich an Nichtmitglieder (Haupteinnahmequelle). Unser Gesamtergebnis über alle Bereiche beträgt ca. 4 TEUR.
    Kann ich der Jahreshauptversammlung einen Gesamtkassenbericht vorlegen (mit dem Hinweis, dass wir die Grenze von 35 TEUR für Einnahmen aus dem wirtsch. Geschäftsbetrieb überschritten haben) oder muss der nach steuerlichen Aspekten erstellte Kassenbericht den Mitgliedern vorgelegt werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    hbaumann hbaumann

    Für Sie fällt wahrscheinlich nur Umsatzsteuer an. Diese ergibt sich aus den steuerpflichtigen Gesamteinnahmen der Vermögensverwaltung, des Zweckbetriebs und des wirtsch. Geschäftsbetriebs. Wenn diese insgesamt 17.500 EUR überschreiten (was sie tun), dann fällt Umsatzsteuer an. Diese splittet sich dann allerdings in 7% für die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb sowie 19% für den wirtsch. Geschäftsbetrieb. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer dürfen die Betriebsausgaben (Miete, Strom, Gas usw.) nicht abgezogen werden.

    Um zu prüfen, ob Körperschafts- und Gewerbesteuer anfällt, machen Sie folgend Rechnung auf:
    Zuerst einmal splitten Sie die Betriebsausgaben nach einem nachvollziehbaren Schlüssel. Dabei legen sie z.B. die Nutzerstunden durch Mitglieder und Nichtmitglieder zugrunde und erhalten einen Prozentsatz.

    Von den Bruttoeinnahmen im wirtsch. Geschäftsbetrieb ziehen Sie dann zuerst einmal den Anteil der Betriebsausgaben für diesen Bereich ab. Dadurch erhalten Sie den Gewinn. Von diesem können Sie einen Freibetrag von 5.000 EUR abziehen und erhalten nun die Summe, auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer gezahlt werden muss.

    Entsprechend müssen Sie Ihren Kassenbericht gestalten und den Mitgliedern vorlegen.

    Ich würde Ihnen raten, einen Steuerberater zu konsultieren, da man aus der „Ferne““ nur schlecht erschöpfende Auskünfte geben kann.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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