Für Sie fällt wahrscheinlich nur Umsatzsteuer an. Diese ergibt sich aus den steuerpflichtigen Gesamteinnahmen der Vermögensverwaltung, des Zweckbetriebs und des wirtsch. Geschäftsbetriebs. Wenn diese insgesamt 17.500 EUR überschreiten (was sie tun), dann fällt Umsatzsteuer an. Diese splittet sich dann allerdings in 7% für die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb sowie 19% für den wirtsch. Geschäftsbetrieb. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer dürfen die Betriebsausgaben (Miete, Strom, Gas usw.) nicht abgezogen werden.
Um zu prüfen, ob Körperschafts- und Gewerbesteuer anfällt, machen Sie folgend Rechnung auf:
Zuerst einmal splitten Sie die Betriebsausgaben nach einem nachvollziehbaren Schlüssel. Dabei legen sie z.B. die Nutzerstunden durch Mitglieder und Nichtmitglieder zugrunde und erhalten einen Prozentsatz.
Von den Bruttoeinnahmen im wirtsch. Geschäftsbetrieb ziehen Sie dann zuerst einmal den Anteil der Betriebsausgaben für diesen Bereich ab. Dadurch erhalten Sie den Gewinn. Von diesem können Sie einen Freibetrag von 5.000 EUR abziehen und erhalten nun die Summe, auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
Entsprechend müssen Sie Ihren Kassenbericht gestalten und den Mitgliedern vorlegen.
Ich würde Ihnen raten, einen Steuerberater zu konsultieren, da man aus der „Ferne““ nur schlecht erschöpfende Auskünfte geben kann.
H. Baumann
Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de
„