Steuern

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 6 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden kgsalome

    Wir sind nicht als gemeinnütziger Verein beim Finanzamt gemeldet. Wir sind "nur" beim Amtsgericht als e.V. gemeldet. Wie verhält sich es da mit Steuern und Meldung beim Finanzamt? Steuergrenzen?
    Ergänzung: In unserer Satzung, welche vom Notar auch abgenommen wurde, haben wir die Gemeinnützigkeit des Vereins aufgenommen. Wir wollten uns aber nicht beim Finanzamt aufdrängeln. Bis jetzt gilt für uns noch: " Geh nicht zum Herrn, wenn du nicht gerufen wirst".

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo zusammen,
    schon mit Ihrer Eintragung als e.V. bei Ihrem Amtsgericht sind Sie in den Focus auch des Finanzamtes gekommen, werden aber, da Ihnen die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt noch nicht zuerkannt ist, behandelt wie ein Unternehmer. Der Verein hat daher auch bisher die anfallenden Körperschafts-, Gewerbe-, usw-steuern zu zahlen. Doch als ein ins Amtsregister eingetragener Verein kann er Steuervorteile in Anspruch nehmen, was jedoch nicht eine Steuerbefreiung bedeutet. Diese gibt es nur in dem Falle, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke fördert und die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel satzungsgemäß verwendet werden, ferner die Geschäftstätigkeit der Satzung entspricht.
    Wenn also schon die Gemeinnützigkeit in die Satzung Ihres Vereins durch einen Notar aufgenommen ist, sollten Sie sich nicht beim Finanzamt "aufdrängeln", sondern sich beim Finanzamt mit dem entsprechenden Antrag auf Gemeinnützigkeit melden. Damit sind Sie schneller in Kontakt mit dem Finanzamt, weil dieses bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ja auch über den Wegfall z.B. der Körperschaftssteuer entscheidet.
    Durch die fehlende Anmeldung beim Finanzamt haben Sie bisher auf verschiedenartige Steuervorteile verzichtet.
    Da wir über Ihren eingetragenen Verein nicht weitere Informationen haben, muss es bei den bisher gegebenen globalen Auskünften bleiben. Generell ist zu sagen: stellen Sie möglichst bald den Antrag auf Gemeinnützigkeit.
    Gruß
    I.C.

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