Der Verein ist ein e.V., die Gemeinnützigkeit liegt nicht vor.
Er wurde 1953 gegründet und 1991 als e.V. im Vereins-register eingetragen.
Ich hatte den Vereinsvorsitzenden gebeten, sich um eine Steuernummer beim Finanzamt (FA) zu kümmern. Dieser kam von FA zurück mit der Nachricht, dass wir keine Steuer-nummer benötigen. Bedeutet das der Verein keine Steuer-erklärungen abgeben muss oder besteht diese Pflicht weiter. Ich habe in den Vereinsunterlagen (1991 – 2016) keinerlei Hinweise auf eine jemals abgegebene Steuererklärung gefunden.
Frage 1: Muss der Verein eine Steuererklärung an das FA erstellen oder besteht jetzt eine generelle Freistellung davon.
Frage 2: in welchem Zeitraum (jährlich ?) muss das erfolgen.
Frage 3: Was passiert (Pflichtverletzung ?) wenn keine Erklärung abgegeben wird.
Vielen Dank für die Beantwortung