Hallo Rosa,
Mieteinnahmen in AT und DE für gemeinnützige Vereine sind nach meinen Recherchen steuerfrei.
Hier: Die Vermietung einer Sporthalle, eines Sportplatzes oder auch nur einzelner Räume in einem Gebäude (z. B. Tagungszimmer) gehört zur freien Vermögensverwaltung. Das gilt dann, wenn es sich um eine Dauervermietung handelt.
Die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung und Verpachtung von vereinseigenen Gebäuden, Plätzen und Anlagen betrachtet das Finanzamt als steuerfreie Vermögensverwaltung.
Aber das war nicht die Frage. Die Frage bezieht sich darauf ob ein AT Verein einem DE Verein gleichgestellt ist und unter welchen Voraussetzungen. Viellicht gilt die steuerfreie Vermögensverwaltung für AT Vereine in DE nicht, wenn der AT Verein anderen gesetzliche Obliegenheiten entspricht.