Steuerpflichtigkeit eines österr. gemeinn. Vereins in DE

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 11 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden passat

    Unser gemeinnütziger Verein ist in Österreich ansässig. Wir haben Mieteinnahmen aus einem Mietverhältnis für einen Wohnraum in Deutschland.
    Der Eigentümer der Wohnung hat dem Verein die Wohnung zur Nutzung überlassen, dies wurde vertraglich geregelt.
    Wird der österr. Verein in DE steuerpflichtig?
    Ich kann mir vorstellen dass es ein Gleichbehandlungsrecht gibt, dennoch vermute ich, dass die Antwort im Detail liegt.
    Vielleicht gilt die Steuerbefreiung nicht, wenn andere rechtliche Überprüfungen durch Finanz und Behörde gelten als in DE., die u.a. sicherstellen dass der Verein in AT gemeinnützig ist.
    In Österr ist es z.B. nicht notwendig den Verein beim Finanzamt anzumelden. Dennoch kann das Finanzamt den Verein prüfen (frühestens nach 3 Jahren kann das passieren).

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Da es sich um Mieteinnahmen handelt, sind diese Einnahmen steuerpflichtig. Hier würde ich mich bei eurem FA wenden, bevor eine Steuernachzahlung durch evtl. Schätzung erfolgt.

    Kein Profilbild vorhanden passat

    Hallo Rosa,
    Mieteinnahmen in AT und DE für gemeinnützige Vereine sind nach meinen Recherchen steuerfrei.

    Hier: Die Vermietung einer Sporthalle, eines Sportplatzes oder auch nur einzelner Räume in einem Gebäude (z. B. Tagungszimmer) gehört zur freien Vermögensverwaltung. Das gilt dann, wenn es sich um eine Dauervermietung handelt.
    Die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung und Verpachtung von vereinseigenen Gebäuden, Plätzen und Anlagen betrachtet das Finanzamt als steuerfreie Vermögensverwaltung.
    Aber das war nicht die Frage. Die Frage bezieht sich darauf ob ein AT Verein einem DE Verein gleichgestellt ist und unter welchen Voraussetzungen. Viellicht gilt die steuerfreie Vermögensverwaltung für AT Vereine in DE nicht, wenn der AT Verein anderen gesetzliche Obliegenheiten entspricht.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Hallo Passat,

    das ich aus eigener Erfahrung berichtet habe (hier steuerpflichtig), habe ich unabhängig davon geschrieben, dass sie sich ans FA wenden sollten. Das FA weiß genau, ob in diesem Fall die Einnahmen steuerpflichtig sind oder nicht.

    Die Frage würde ich im Jura-Forum stellen. https://www.juraforum.de/forum/ Dort wird sie vielleicht besser beantwortet, als hier.

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