Stimmberechtigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 months, 3 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Jagfighter

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 1 Jahr Mitglied in einem Wassersportverein.

    In meinem Aufnahmeantrag steht der Hinweis, dass ich erst nach 2 Jahren Mitgliedschaft auf der Jahreshauptversammlung stimmberechtigt bin, in der Satzung steht davon aber nichts.

    Ist das so rechtens? Leider finde ich nichts im WWW.

    Schon mal Danke für die Antworten.

    Gruß

    Willy

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn in der Satzung bzgl. Stimmrecht nichts steht, dass man erst nach 2 Jahren Mitgliedschaft stimmberechtigt ist, ist das was im Aufnahmeantrag steht irrelevant und rechtlich nicht bindend.
    Die Satzung ist die Verfassung des Vereins!
    Ich würde es auf der nächsten Sitzung darauf ankommen lassen und mit abstimmen. Sollte Ihre Stimme nicht gezählt/berücksichtigt werden, würde ich Fragen wo das in der Satzung steht. Mit den Hinweis Aufnahmeantrag würde ich mich nicht zufrieden geben und erklären: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins und rechtlich binden und nicht ein Aufnahmeantrag.
    Sollte Ihr Stimmrecht weiter verweigert werden, sollten Sie direkt mitteilen, dass sie das nun rechtlich klären lassen und die Beschlüsse dieser Versammlung vor Gericht für nichtig erklären lassen. Es werden ja nicht nur Sie dieses Problem haben.
    Mir scheint es so, dass hier der Vorstand an der Mitgliederversammlung vorbei agiert.

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