Stimmberechtigung zur Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  hbaumann.
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    in unserer Satzung steht, dass ein Mitglied erst mit dem vollendeten 12ten Lebensjahr stimmberechtigt ist. Ist das rechtens, oder gibt es da andere Regelungen? würde mich über schnelle Hilfe freuen, wir haben am 13. unsere JHV mit Wahl eines neuen Vorstandes

    hbaumann hbaumann

    Die Satzung kann bestimmen, ob beschränkt Geschäftsfähige (7 – 17 Jahre) Stimmrecht erhalten und auch ab wann. Wenn die Jugendlichen das Stimmrecht selbst wahrnehmen wollen, müssen ihre Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Wenn der Aufnahmeantrag eine entsprechende Passage enthält, reicht die Unterschrift darauf.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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