Stimmrecht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  hbaumann.
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    ein aktives Mitglied unseres Vereins lässt sich durch ein Nichtmitglied vertreten. Er legte dem Vorstand eine Vollmacht vor.
    Ist der Vertreter in der Mitgliederversammlung (Vorstandswahlen) stimmberechtigt ?

    Vielen Dank
    Sparks

    hbaumann hbaumann

    Nach dem Gesetz muss das Stimmrecht persönlich ausgeübt werden. Das heißt, man muss selbst in der Versammlung erscheinen.

    Die Satzung kann aber davon abweichen und eine sog. Stimmrechtsübertragung zulassen. Gibt es allerdings keine solche Satzungsregelung, darf die übertragene Stimme nicht mitgezählt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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