Stimmrecht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden SiLatz

    Frage:
    Kann ein Mitglied seine Stimme schriftlich an ein anders Mitglied weiter geben.

    gruss

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Grundsätzlich gilt, dass Mitgliedschaftsrechte persönlich auszuüben sind (§ 38 BGB). Diese Regelung kann nur per Satzung geändert werden (§ 40 BGB). Gibt es also keinen entsprechenden Satzungsein-trag, ist eine Stimmenübertragung nicht möglich.

    Falls man solch eine Regelung plant, dann muss man sehr genau bestimmte Regularien in der Satzung festlegen:
    – Stimmübertragung nur schriftlich auf eine andere Person
    – Wie viele Stimmen darf diese insgesamt – einschließlich der eigenen – auf sich vereinen
    – Die Stimmübertragung muss dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegen
    – Festlegung, dass derjenige, der mehrere Stimmen auf sich vereint, mit allen gleich
    abstimmen muss

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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