Stromabschaltung bei offenen Beträgen ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 9 months von  hbaumann.
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    Kann der Vorstand eines GV auf einer Vorstandssitzung beschliessen,dass säumigen Zahlern innerhalb von 14 Tagen bei Nichtzahlung der Strom abgeschaltet wird ? Unabhängig davon um welche Rückstände es geht ? Bei Stromrückstände eventuell ? Aber was ist z.B. mit anderen offenen Rückständen ?

    hbaumann hbaumann

    Wenn ich Vorstand dieses Vereins wäre, würde ich diesen säumigen Zahlern sogar die Parzelle kündigen und sie aus dem Verein werfen. Sollen sie dann doch zusehen, wo sie künftig ihre Radieschen sähen.
    Offensichtlich haben einige noch nicht begriffen, dass ein Verein kein Näh- und Häkelzirkel ist und schon gar nicht eine billige Sommerfrische.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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