Tagesordnung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 5 months von  Klugscheisser.
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  • Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Sollten oder müssen in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung Änderungen in der Satzung begründet werden, oder reicht es wenn man die Beschlußvorschläge in der Mitgliederversammlung selbst begründet.

    Kein Profilbild vorhanden petra1

    Begründung erst in der Versammlung, lediglich die Ankündigung für ein Satzungsänderung sollte als Tagespunkt in Kurzform auf der Einladung zu der Versammlung stehen.

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    hbaumann hbaumann

    Stimmt nicht ganz!

    Bei einer Satzungsänderung muss mit der Einladung auch der zu ändernde Text mitgeschickt werden (§ 32 BGB), damit die Mitglieder entscheiden können, ob ihnen die Sache so wichtig ist, dass sie an der Versammlung teilnehmen oder nicht.
    Eine Begründung ist in der Einladung allerdings nicht erforderlich, viele Vereine geben aber trotzdem eine.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Klugscheisser Klugscheisser

    In einem mir bekannten Fall wurde eine Satzung deshalb nicht eingetragen, weil die Satzungsänderung im Vorfeld der Mitgliederversammlung nicht kommuniziert wurde. Folge: Die zwischenzeitlich erfolgten Wahlen waren nicht rechtens und die Haftung blieb bei dem Vorstandsmitglied, das zu dem Zeitpunkt vor der Wahl als gewählt galt. Merke: Transparenz gegenüber den Vereinsmitgliedern schadte nicht.

    Klugscheisser Klugscheisser

    In einem mir bekannten Fall wurde eine Satzung deshalb nicht eingetragen, weil die Satzungsänderung im Vorfeld der Mitgliederversammlung nicht kommuniziert wurde. Folge: Die zwischenzeitlich erfolgten Wahlen waren unwirksam und die Haftung blieb bei dem Vorstandsmitglied, das zu dem Zeitpunkt vor der Wahl als gewählt galt. Merke: Transparenz gegenüber den Vereinsmitgliedern schadet nicht.

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